Die Selbstversorgung mit Energie boomt. Eine tolle Entwicklung, finden wir! Bei dieser Energiewende wird die Windenergie immer beliebter. Sowohl in der Wirtschaft als auch bei Privatpersonen. Wir erhalten daher oft Anfragen von Privatpersonen, die unsere Kleinwindkraftanlage installieren möchten. In diesem Beitrag erklären wir, warum wir unsere Anlagen ausschließlich in Betrieben installieren.
Was ist der Unterschied zwischen einer Kleinwindkraftanlage und einer Mini-Windturbine?
Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass es einen klaren Unterschied zwischen einer Mini-Windturbine und einer Kleinwindkraftanlage gibt. Wir werden häufig gefragt, ob wir auch „eine Turbine auf das Dach stellen können“. Die Antwort ist nein. Der Vergleich liegt nahe, doch eine Mini-Turbine unterscheidet sich technisch grundlegend von unseren Kleinwindkraftanlagen.
Eine vertikale Mini-Windturbine wird ebenfalls durch die Kraft des Windes angetrieben, ist jedoch deutlich kleiner gebaut und besitzt eine zentrale Welle, an der schmale, flexible Rotorblätter befestigt sind. Die EAZ-Kleinwindkraftanlage hingegen hat eine Masthöhe von 15 Metern und eine Gesamthöhe von 21,6 Metern. Sie wurde speziell für den Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben entwickelt und fügt sich mit ihren hölzernen Rotorblättern und ihrem natürlichen Erscheinungsbild sowohl in das Energieprofil des Landwirts als auch in die Landschaft ein. Deshalb bezeichnen wir sie auch als Bauernhof-Windkraftanlage.
Wie läuft das Genehmigungsverfahren für eine Kleinwindkraftanlage ab?
Für die Installation einer Kleinwindkraftanlage ist in Deutschland in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Ob und unter welchen Bedingungen eine Genehmigung erteilt wird, hängt unter anderem vom Standort, den örtlichen Bauvorschriften sowie den Vorgaben des jeweiligen Bundeslands ab.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Der Flächennutzungsplan legt die grundsätzliche Nutzung von Flächen innerhalb einer Gemeinde fest. Gemeinsam mit Bebauungsplänen und weiteren Vorgaben entscheidet er darüber, ob eine Kleinwindkraftanlage grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Bei der Entscheidung, ob eine Kleinwindkraftanlage an einem bestimmten Standort genehmigt werden kann, spielen verschiedene Faktoren eine wichtige Rolle. Dazu zählen unter anderem der Schutz von Anwohnern, ökologische Belange, das Landschaftsbild sowie Vorgaben zu Lärm und Schattenwurf. Ob eine Genehmigung erteilt wird, hängt außerdem von der planungsrechtlichen Einstufung des Grundstücks (zum Beispiel Innen- oder Außenbereich) und den jeweils geltenden Vorgaben ab. Die Zulässigkeit wird daher stets standortbezogen im Einzelfall geprüft.

Angemessenes Energieprofil.
Neben den genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen ist auch das Energieprofil des Standorts entscheidend. Damit ist gemeint, dass der Stromverbrauch zur Leistung der Kleinwindkraftanlage passen muss, damit sich die Anlage wirtschaftlich betreiben lässt.
Unsere EAZ-Kleinwindkraftanlage ist speziell für den Einsatz in landwirtschaftlichen Betrieben mit einem entsprechend hohen und gleichmäßigen Energiebedarf konzipiert. Der typische Stromverbrauch eines Einfamilienhauses reicht dafür in der Regel nicht aus, um eine solche Anlage wirtschaftlich sinnvoll zu betreiben.
Keine Genehmigungen für Privatpersonen.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich der Windenergie und kennen die genehmigungsrechtlichen Anforderungen der jeweiligen Kommunen. Genehmigungsverfahren für private Wohnstandorte begleiten wir grundsätzlich nicht, da unsere Anlagen auf landwirtschaftliche und gewerbliche Standorte ausgelegt sind. Die von uns begleiteten Anträge haben eine sehr hohe Erfolgsquote.